Unsere AGBs
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben ein oder mehrere Kunstwerke des Künstlers Andreas Felger erworben. Wir hoffen, dass Sie viel Freude daran haben werden und erlauben uns, Sie noch auf Folgendes aufmerksam zu machen:
Mit dem Erwerb eines oder mehreren Originalen erwerben Sie das Eigentum an dem/n Kunstwerk/en. Demgegenüber verbleiben gemäß § 44 des deutschen UrhG das Urheberrecht beim Künstler und die Nutzungsrechte bei der Andreas Felger Kulturstiftung, deren Zweck es ist, das Künstlerische Werk von Andreas Felger zu bewahren und zu fördern.
Dies hat zur Folge, dass die Nutzung des Originals, bspw. für Vervielfältigungen oder Verwendungen im Medienbereich (Druck, Fernsehen, Internet etc.) sei es zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Stiftung bedarf und honorarpflichtig ist. Die unerlaubte Verwendung oder Vervielfältigung des Originals stellt eine Verletzung des Urheberrechts der Stiftung dar. Weiterhin ist jede Entstellung des Werkes nicht erlaubt.
Für die Reproduktion von Originalen gilt folgende Regelung:
Zur Wahrung der Authentizität des Originals soll der Druck von Karten, Plakaten usw. nur unter Berücksichtigung der stiftungseigenen Qualitätskriterien erfolgen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist eine Reproduktion von Originalen nicht gestattet. Auf Wunsch ist die Stiftung zur Zusammenarbeit gerne bereit, wodurch eine hohe Qualität der Ausführung garantiert ist.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Stiftung:
Andreas Felger Kulturstiftung
Löwensteinplatz 1
72116 Mössingen
info@af-kulturstiftung.de
www.af-kulturstiftung.de
Im Falle einer Zusammenarbeit mit der Stiftung erhalten Sie von dieser einen Kostenvoranschlag. Dieser richtet sich nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe und Aufmachung. Um eine qualitätsvolle und kostengünstige Durchführung Ihres Drucks zu erreichen, sollte Ihre Anfrage bei der Stiftung ca. 2 Monate vor dem Druck vorliegen.
Im Falle einer öffentlichen Ausstellung des erworbenen Originals, die Ihnen als Käufer gemäß § 44 Abs. 2 UrhG zusteht, ist eine schriftliche Einwilligung der Stiftung Voraussetzung. Wir bitten Sie daher rechtzeitig, die Stiftung über Ort und Dauer der Ausstellung zu informieren und die Einwilligung der Stiftung einzuholen. Der Urheber ist im Zusammenhang des ausgestellten Originals an sichtbarer und eindeutiger Stelle zu nennen.
Für die Wahrnehmung der Rechte aus § 26 UrhG sind Sie als Käufer verpflichtet, der Stiftung eine Weiterveräußerung der Werke unverzüglich anzuzeigen und Namen und Anschrift des Erwerbers bekannt zu geben sowie mitzuteilen, ob es sich bei dem Erwerber um einen Kunsthändler oder Versteigerer handelt. Zudem verpflichten Sie den Erwerber des/der Kunstwerke zur Einhaltung der gleichen Informationspflicht gegenüber der Stiftung und teilen ihm die ihnen zuletzt bekannten Kontaktdaten der Stiftung mit.
Sie oder Ihre Erben dürfen das/die erworbene/n Kunstwerk/e nicht vernichten, ohne der Stiftung zuvor mit einer Fristsetzung von mindestens 3 Monaten die Möglichkeit eingeräumt zu haben, das/die Kunstwerk/e abzuholen. Soweit die Stiftung das/die Kunstwerk/e abholt, haben Sie es ihr entgeltfrei zu übereignen. Die Kosten der Abholung trägt die Stiftung. Eine Vernichtung des/der Kunstwerke/s unter Verletzung der vorstehenden Pflichten verletzt die Stiftung in ihrem vom Urheber eingeräumtem Urheberpersönlichkeitsrecht und verpflichtet Sie zum Ersatz des immateriellen Schadens.
Mit dem Erwerb eines oder mehrere Kunstwerke von Andreas Felger erklären Sie sich damit einverstanden, daß die Stiftung Abbildungen des/der Kunstwerks/e auf ihrer Homepage, zum Zwecke von Werbung oder in sonstigen Publikationen zeigen darf.
Zur Gewährleistung des Zugangsrechts gemäß § 25 UrhG sind Sie verpflichtet, der Stiftung über jede Änderung Ihrer Kontaktdaten zu informieren.
Vielen Dank!
Der Vorstand der Andreas Felger Kulturstiftung